Verstorbene können im Haus aufgebahrt werden (nähere Infos beim Bestatter). Dieses Aufbahren und Beten zu Hause, das persönliche Abschiednehmen der Angehörigen, Verwandten, Nachbarn und Freunde, kann für die Trauerbewältigung sehr heilsam sein. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie dafür brauchen. Sie können bei der/dem Verstorbenen verweilen und noch sagen, was Ihnen auf dem Herzen liegt und den Tod wahrnehmen und begreifen, Gefühle im sicheren Raum zulassen, alleine oder gemeinsam beten.
Der Gottesdienst vor der Beerdigung kann eine Wortgottesfeier oder eine Eucharistiefeier sein. Die konkrete Gestaltung wird mit den Angehörigen besprochen. Es ist schön, wenn Sie sich in diese Feier einbringen: durch das Formulieren der Fürbitten, das Vortragen der Lesung oder ggf. durch musikalische Beiträge. Der Zeitpunkt und die Form der Bestattung wird mit dem Bestatter abgesprochen.
Beerdigungsdienste sind Werke der Barmherzigkeit. Es ist der ausdrückliche Wunsch von Bischof Benno die Beerdigungsgebühren in diesem Sinne neu zu ordnen.
Das Opfer beim Beerdigungsgottesdienst bleibt in der Pfarre und wird für soziale und pastorale Zwecke verwendet.
Die "Stolgebühr" in Höhe von 100 Euro wird vom Bestattungsunternehmen in Rechnung gestellt und an die jeweilige Pfarre weitergeleitet. Die Kosten für eine Beerdigung setzen sich zusammen aus: Organist und/oder Musiker, Mesnerdienst sowie die Kirchenbenützung. Die dabei anfallenden Kosten können je nach Anforderung variieren.
Wer den Wunsch hat, dass in der Feier der Eucharistie in einem bestimmten Anliegen – sowohl für Lebende, als auch für Verstorbene – gebetet wird, der kann im Haus der Kirche anfragen.